Persönlich. Unabhängig. Transparent.

Die Wahlarztpraxis

Als Wahlärztin arbeite ich unabhängig von den Vorgaben der Krankenkasse und kann mir die Zeit nehmen, die eine sorgfältige Betreuung braucht. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.

Was bedeutet Wahlarzt?


Mehr Zeit, individuelle Betreuung – ohne direkte Verrechnung mit den gesetzlichen Kassen.

Eine Wahlarztpraxis rechnet nicht direkt mit den gesetzlichen österreichischen Krankenkassen ab. Sie erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie zunächst selbst begleichen.

Einen Teil dieses Betrags können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen. Dieses Modell schafft den nötigen Freiraum, um jede Untersuchung in Ruhe und mit voller Aufmerksamkeit durchzuführen.

Ihr Besuch

Was Sie erwartet.

Jeder Termin soll sich ruhig und klar anfühlen. So läuft ein Besuch in der Regel ab.

01

Ankommen

Sie werden persönlich empfangen und in Ruhe aufgenommen – ohne Wartezimmer-Hektik und ohne Zeitdruck.

02

Gespräch & Anamnese

Wir sprechen ausführlich über Ihre Beschwerden, Ihre Vorgeschichte und bereits vorhandene Befunde.

03

Untersuchung

Es folgt eine sorgfältige Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse, bei Bedarf ergänzt durch weitere Abklärungen.

04

Befund & nächste Schritte

Ich erkläre Ihnen die Ergebnisse verständlich und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.

Ihr Weg zur Rückerstattung

In drei Schritten.

01

Honorarnote nach der Behandlung

Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine detaillierte Honorarnote, die Sie bequem per Banküberweisung begleichen.

02

Einreichung bei der Krankenkasse

Reichen Sie die bezahlte Honorarnote gemeinsam mit dem Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Sie können dies selbst übernehmen – oder wir reichen die Honorarnote nach Bezahlung auf Wunsch gerne direkt für Sie ein.

03

Teilrückerstattung

Ihre Kasse erstattet Ihnen einen Teil des Honorars zurück – die Höhe richtet sich nach dem Tarif, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte (in der Regel rund 80 % davon).

Private Zusatzversicherung

Den Differenzbetrag
abgedeckt.

Verfügen Sie über eine private Zusatzversicherung, kann diese den Differenzbetrag zwischen der Honorarnote und der Rückerstattung Ihrer gesetzlichen Kasse ganz oder teilweise übernehmen.

Die genauen Bedingungen hängen von Ihrem Versicherungstarif ab. Wir empfehlen, dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu klären.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was bedeutet „Wahlarztpraxis“?+

Als Wahlarztpraxis verrechnen wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen. Sie erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer Kasse zur Teilrückerstattung einreichen können.

Brauche ich eine Überweisung?+

Für die Behandlung selbst nicht – für die Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse ist jedoch ein Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein erforderlich. Diesen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Facharzt oder Allgemeinmediziner; bringen Sie ihn am besten zum Termin mit.

Ich habe keine österreichische Krankenversicherung – kann ich trotzdem kommen?+

Selbstverständlich sind Sie auch ohne österreichische Krankenversicherung herzlich willkommen. In diesem Fall tragen Sie sämtliche Kosten selbst – dazu zählen neben dem ärztlichen Honorar auch etwaige Laboruntersuchungen durch externe Partnerlabore sowie alle weiteren anfallenden Kosten. Ob und in welchem Umfang eine Rückerstattung möglich ist, klären Sie bitte in Eigenverantwortung mit Ihrem Krankenversicherungsträger im Heimatland.

Wie vereinbare ich einen Termin?+

Termine werden ausschließlich telefonisch vergeben: +43 512 319769, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. So können wir Ihr Anliegen gleich beim ersten Kontakt besprechen.

Was soll ich zum Termin mitbringen?+

Ihre e-card, den Überweisungsschein sowie – falls vorhanden – aktuelle Laborwerte, Vorbefunde und eine Liste Ihrer Medikamente. So lässt sich Ihre Situation vollständig beurteilen.

Übernimmt meine private Zusatzversicherung die Kosten?+

Je nach Tarif kann Ihre Zusatzversicherung den Differenzbetrag zwischen Honorarnote und Kassenrückerstattung ganz oder teilweise übernehmen. Wir empfehlen, dies vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.

Was kostet die Untersuchung?+

Gerne geben wir Ihnen vor Behandlungsbeginn telefonisch Auskunft zum Honorar – so wissen Sie schon vor dem Termin, welche Kosten auf Sie zukommen.

Gerne geben wir Ihnen vor Behandlungs­beginn
telefonisch Auskunft.

Die Auskunft erfolgt ausschließlich telefonisch. So wissen Sie schon vor dem Termin, welche Kosten auf Sie zukommen.

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