Persönlich. Unabhängig. Transparent.
Als Wahlärztin arbeite ich unabhängig von den Vorgaben der Krankenkasse und kann mir die Zeit nehmen, die eine sorgfältige Betreuung braucht. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Wahlarzt?
Mehr Zeit, individuelle Betreuung – ohne direkte Verrechnung mit den gesetzlichen Kassen.
Eine Wahlarztpraxis rechnet nicht direkt mit den gesetzlichen österreichischen Krankenkassen ab. Sie erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie zunächst selbst begleichen.
Einen Teil dieses Betrags können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen. Dieses Modell schafft den nötigen Freiraum, um jede Untersuchung in Ruhe und mit voller Aufmerksamkeit durchzuführen.
Ihr Besuch
Jeder Termin soll sich ruhig und klar anfühlen. So läuft ein Besuch in der Regel ab.
Sie werden persönlich empfangen und in Ruhe aufgenommen – ohne Wartezimmer-Hektik und ohne Zeitdruck.
Wir sprechen ausführlich über Ihre Beschwerden, Ihre Vorgeschichte und bereits vorhandene Befunde.
Es folgt eine sorgfältige Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse, bei Bedarf ergänzt durch weitere Abklärungen.
Ich erkläre Ihnen die Ergebnisse verständlich und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
Ihr Weg zur Rückerstattung
Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine detaillierte Honorarnote, die Sie bequem per Banküberweisung begleichen.
Reichen Sie die bezahlte Honorarnote gemeinsam mit dem Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Sie können dies selbst übernehmen – oder wir reichen die Honorarnote nach Bezahlung auf Wunsch gerne direkt für Sie ein.
Ihre Kasse erstattet Ihnen einen Teil des Honorars zurück – die Höhe richtet sich nach dem Tarif, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte (in der Regel rund 80 % davon).
Private Zusatzversicherung
Den Differenzbetrag
abgedeckt.
Verfügen Sie über eine private Zusatzversicherung, kann diese den Differenzbetrag zwischen der Honorarnote und der Rückerstattung Ihrer gesetzlichen Kasse ganz oder teilweise übernehmen.
Die genauen Bedingungen hängen von Ihrem Versicherungstarif ab. Wir empfehlen, dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu klären.
Häufige Fragen
Als Wahlarztpraxis verrechnen wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen. Sie erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer Kasse zur Teilrückerstattung einreichen können.
Für die Behandlung selbst nicht – für die Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse ist jedoch ein Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein erforderlich. Diesen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Facharzt oder Allgemeinmediziner; bringen Sie ihn am besten zum Termin mit.
Selbstverständlich sind Sie auch ohne österreichische Krankenversicherung herzlich willkommen. In diesem Fall tragen Sie sämtliche Kosten selbst – dazu zählen neben dem ärztlichen Honorar auch etwaige Laboruntersuchungen durch externe Partnerlabore sowie alle weiteren anfallenden Kosten. Ob und in welchem Umfang eine Rückerstattung möglich ist, klären Sie bitte in Eigenverantwortung mit Ihrem Krankenversicherungsträger im Heimatland.
Termine werden ausschließlich telefonisch vergeben: +43 512 319769, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. So können wir Ihr Anliegen gleich beim ersten Kontakt besprechen.
Ihre e-card, den Überweisungsschein sowie – falls vorhanden – aktuelle Laborwerte, Vorbefunde und eine Liste Ihrer Medikamente. So lässt sich Ihre Situation vollständig beurteilen.
Je nach Tarif kann Ihre Zusatzversicherung den Differenzbetrag zwischen Honorarnote und Kassenrückerstattung ganz oder teilweise übernehmen. Wir empfehlen, dies vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.
Gerne geben wir Ihnen vor Behandlungsbeginn telefonisch Auskunft zum Honorar – so wissen Sie schon vor dem Termin, welche Kosten auf Sie zukommen.
Die Auskunft erfolgt ausschließlich telefonisch. So wissen Sie schon vor dem Termin, welche Kosten auf Sie zukommen.